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Kreis Düren

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Zulassung eines Importfahrzeugs

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z.B. Aufenthaltstitel)
  • Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind: Handelsregisterauszug, ggfs. Gewerbeanmeldung und Ausweis des/der Geschäftsführer in Kopie
  • Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung und Ausweis des Gewerbetreibenden 
    Vollmacht, sofern ein Bevollmächtigter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls durch Vorlage eines original gültigen Ausweisdokumentes ausweisen.
  • SEPA-Lastschriftmandat bzgl. KFZ-Steuer (Bei abweichenden Steuerzahlern ist zusätzlich zu dessen/deren Unterschrift auch zwingend die Unterschrift des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin im unteren Bereich des SEPA-Mandates zu erfassen.)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Verzollungsnachweis bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land

Zusätzlich bei fabrikneuen Fahrzeugen

  • Original-Rechnung/Original-Kaufvertrag des Händlers mit Hinweis auf ein Neufahrzeug
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original, Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis im Original oder Bestätigung der technischen Daten
  • Ggfs. die ausländischen Fahrzeugdokumente

Zusätzlich bei gebrauchten Fahrzeugen

  • Original-Rechnung/Original-Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original, Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis im Original oder Bestätigung der technischen Daten
  • Die ausländischen Fahrzeugdokumente
  • Die ausländischen Kennzeichenschilder, sofern noch zugelassen (Ausnahme Belgien)
  • Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern zwischenzeitlich eine Untersuchung nach § 29 StVZO hätte stattfinden müssen (es gelten die deutschen Fristen zur Hauptuntersuchung)

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Info Zulassungsstelle

Erläuterungen und Hinweise