Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z.B. Aufenthaltstitel)
- Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind: Handelsregisterauszug, ggfs. Gewerbeanmeldung und Ausweis des/der Geschäftsführer in Kopie
- Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung und Ausweis des Gewerbetreibenden
Vollmacht, sofern ein Bevollmächtigter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls durch Vorlage eines original gültigen Ausweisdokumentes ausweisen. - SEPA-Lastschriftmandat bzgl. KFZ-Steuer (Bei abweichenden Steuerzahlern ist zusätzlich zu dessen/deren Unterschrift auch zwingend die Unterschrift des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin im unteren Bereich des SEPA-Mandates zu erfassen.)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Verzollungsnachweis bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land
Zusätzlich bei fabrikneuen Fahrzeugen
- Original-Rechnung/Original-Kaufvertrag des Händlers mit Hinweis auf ein Neufahrzeug
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original, Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis im Original oder Bestätigung der technischen Daten
- Ggfs. die ausländischen Fahrzeugdokumente
Zusätzlich bei gebrauchten Fahrzeugen
- Original-Rechnung/Original-Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original, Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis im Original oder Bestätigung der technischen Daten
- Die ausländischen Fahrzeugdokumente
- Die ausländischen Kennzeichenschilder, sofern noch zugelassen (Ausnahme Belgien)
- Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern zwischenzeitlich eine Untersuchung nach § 29 StVZO hätte stattfinden müssen (es gelten die deutschen Fristen zur Hauptuntersuchung)
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:
02421/221030900
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