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Kreis Düren

Personenbeförderungsschein

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen und gebündeltem Bedarfsverkehr. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von maximal 5 Jahren erteilt.

Allgemeines

Bitte beachten Sie, dass bei Erteilungen, Verlängerungen und Neuerteilungen eines Personenbeförderungsscheines alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt werden sollten. Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen kann eine Bearbeitung erfolgen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • OLIVER NOWAK