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Kreis Düren

Rote Dauerkennzeichen

Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Sie für Anliegen, die rote Dauerkennzeichen betreffen, einen persönlichen Termin benötigen. Bitte vereinbaren Sie diesen telefonisch unter 02421/221030900 oder richten eine Terminanfrage per E-Mail an  svakreis-duerende.

Allgemeines

Die örtliche Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) kann auf Antrag zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern, -herstellern, -teileherstellern und -werkstätten ein rotes Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung auch an verschiedenen Fahrzeugen (Dauerkennzeichen) zuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung der Voraussetzungen zur Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens
sind der Zulassungsbehörde vorzulegen: 

  • formloser Antrag
  • elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Gewerbeanmeldung (aktueller Nachweis, dass das Gewerbe noch ausgeübt wird)
  • aktueller Handelsregisterauszug und Ausweis der/des Geschäftsführerin/s
  • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Zulassungsbehörde oder auch online unter  www.bundesjustizamt.de (Öffnet in einem neuen Tab))
  • polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart "O" (nicht älter als 3 Monate)
  • aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in 24932 Flensburg (selbstständig zu beantragen unter 0461/316-0 oder auch online unter  www.kba.de (Öffnet in einem neuen Tab))
  • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, dass keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, sofern der Antrag durch einen Bevollmächtigten gestellt wird. Der Personalausweis bzw. Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Nachweis über geeignete Stellplätze (Kopie des Mietvertrages) 

Anforderungen an einen geeigneten Stellplatz (Überprüfung im Rahmen einer Betriebsbesichtigung)

  • ein klar vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenztes Privatgrundstück (Eigentum oder angemietet)
  • mindestens 2 Stellplätze
    Sofern auf dem Grundstück mehrere Fahrzeughändler ansässig sind, müssen die Stellplätze der/s Antragsstellerin/s deutlich und sichtbar von den Plätzen der anderen Händler abgegrenzt sein.
  • Beschilderung des Stellplatzes (Name der Firma oder der/s Gewerbetreibenden mit Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit)
    Es muss klar erkennbar sein, wer für die Stellplätze verantwortlich ist bzw. wer Inhaber des betreffenden Autohandels ist.
  • Briefkasten, der zweifelsfrei dem Stellplatz zuzuordnen und ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand erreichbar sein muss 

Rechtsgrundlage

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Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

 02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise