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Kreis Düren

Rote Oldtimer-Kennzeichen

Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Sie für Anliegen, die rote Oldtimerkennzeichen betreffen, einen persönlichen Termin benötigen. Bitte vereinbaren Sie diesen telefonisch unter 02421/221036900 oder richten eine Terminanfrage per E-Mail an  amt36kreis-duerende.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zuteilung des Kennzeichens ist, dass der Tag der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegt. Zudem muss ein besonderes Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder Prüfingenieur vorliegen. Erkundigen sie sich hierzu bitte bei den entsprechenden Prüfstellen für Kraftfahrzeuge.

Mit roten Kennzeichen ausgerüstete Fahrzeuge benötigen keine Betriebserlaubnis. Die materiellen Bau- und Betriebsvorschriften ( § 30 ff. StVZO), zum Beispiel über Reifen, Bremsen, müssen jedoch erfüllt sein.

welche Fahrten sind erlaubt?

Folgende Fahrten können mit roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge durchgeführt werden:

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen
  • An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen
  • Prüfungs- Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur, Wartung oder TÜV-Vorführung der betreffenden Fahrzeuge

Anbringung der Kennzeichen

Das rote Kennzeichen muss während der Fahrt an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeuges (bei Motorrädern an der Rückseite) fest angebracht sein.
Etwa vorhandene andere Kennzeichen müssen abgedeckt werden.

Befristung

Nach Ablauf der Frist, für die das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt worden ist (siehe Fahrzeugschein), müssen der ausgegebene Fahrzeugschein bzw. die Fahrzeugscheine sowie das Fahrtenbuch und Teilnahmebescheinigungen an Oldtimerveranstaltungen (es reichen auch Veranstaltungsnachweise) unverzüglich zur Überprüfung vorgelegt werden.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Der Fahrzeughalter erhält von der Zulassungsstelle für seine Fahrzeuge einen Fahrzeugschein, in dem die Fahrzeugdaten des entsprechenden Oldtimer-Fahrzeuges (Fahrzeugart, Hersteller, Fahrzeug-Ident-Nummer, etc.) eingetragen werden.
Über alle Fahrten im Zusammenhang mit Oldtimer-Veranstaltungen sowie alle Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten hat der Fahrzeughalter fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen

  • das verwendete rote Kennzeichen,
  • der Tag der Fahrt,
  • die Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
  • die Fahrzeug-Ident-Nummer und
  • die Fahrtstrecke ersichtlich sind (siehe hierzu Muster zur Ausfüllung eines Fahrtenbuches).

Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung der Voraussetzungen zur Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens
sind der Zulassungsbehörde vorzulegen: 

  • formloser Antrag
  • Versicherungsbestätigungskarte
  • Führungszeugnis nach Belegart O
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (dieser ist selbständig beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen)
  • Nachweise über die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • die Fahrzeugbriefe der entsprechenden Oldtimer-Fahrzeuge
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO
  • Ausweis oder Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer an den ZOLL gerichtet

Zuverlässigkeit des Antragstellers

Vor Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens obliegt es der Zulassungsstelle,
die Berechtigung und die Zuverlässigkeit des Antragstellers zu überprüfen.

Zur Zuverlässigkeit des Antragstellers gehört, dass kein Anlass zur Befürchtung besteht, das amtliche Kennzeichen könnte missbräuchlich verwendet werden.

Die Ausgabe der Kennzeichen kann zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn z.B.

  • sich später die Unzuverlässigkeit herausstellt, z.B. nach zweckwidriger Verwendung der Kennzeichen, Verwendung am unvorschriftsmäßigen Fahrzeug, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen der Aufzeichnung- und Aufbewahrungspflichten (s.u.)
  • kein Versicherungsschutz mehr besteht
  • die Berechtigung entfällt (z.B. Verkauf der Oldtimer-Fahrzeuge, nicht Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen)

Rechtsgrundlage

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Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

 02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Joshua Resnick - stock.adobe.com