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Kreis Düren

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Schlüsselzahl B196

B196 – Mit dem Pkw-Führerschein 125er Motorrad fahren

Mit der Erweiterung B196 dürfen Sie zusätzlich zu Ihrem Pkw-Führerschein (Klasse B) leichte Krafträder fahren – ganz ohne zusätzliche praktische Prüfung.

Was ist erlaubt?

  • Krafträder mit max. 125 cm³ Hubraum
  • Motorleistung bis 11 kW
  • Auch mit Beiwagen
  • Nur gültig innerhalb Deutschlands

Hinweis: Die Erweiterung B196 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse – sie erweitert lediglich Ihre vorhandene Klasse B für den Einsatz im Inland.


So geht’s:

  1. Kein Antrag vorab nötig:
    Sie müssen nicht vorher zur Führerscheinstelle kommen.
  2. Fahrerschulung absolvieren:
    Machen Sie die B196-Schulung nach Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in einer Fahrschule Ihrer Wahl.
  3. Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren:
    Nach erfolgreicher Schulung bringen Sie die Bescheinigung zur Führerscheinstelle, damit die Schlüsselzahl B196 in Ihren Führerschein eingetragen werden kann.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © Sebastian Luenenstrass, stock.adobe.com
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