B196 – Mit dem Pkw-Führerschein 125er Motorrad fahren
Mit der Erweiterung B196 dürfen Sie zusätzlich zu Ihrem Pkw-Führerschein (Klasse B) leichte Krafträder fahren – ganz ohne zusätzliche praktische Prüfung.
Was ist erlaubt?
- Krafträder mit max. 125 cm³ Hubraum
- Motorleistung bis 11 kW
- Auch mit Beiwagen
- Nur gültig innerhalb Deutschlands
Hinweis: Die Erweiterung B196 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse – sie erweitert lediglich Ihre vorhandene Klasse B für den Einsatz im Inland.
So geht’s:
- Kein Antrag vorab nötig:
Sie müssen nicht vorher zur Führerscheinstelle kommen. - Fahrerschulung absolvieren:
Machen Sie die B196-Schulung nach Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in einer Fahrschule Ihrer Wahl. - Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren:
Nach erfolgreicher Schulung bringen Sie die Bescheinigung zur Führerscheinstelle, damit die Schlüsselzahl B196 in Ihren Führerschein eingetragen werden kann.