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Kreis Düren

Verlängerung Fahrerlaubnis C/CE/C1/C1E

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für Inhaber der alten Klasse 2, welche das 50. Lebensjahr vollenden.

Allgemeines

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Nach Ablauf der Geltungsdauer der jeweiligen Fahrerlaubnis ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es kommt nur eine Neuerteilung in Betracht, da die Fahrerlaubnis mit Ablauf der Geltungsdauer erloschen ist. Bis zu 5 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer wird in diesem Fall die Fahrerlaubnis unter den Bedingungen erteilt, die für eine Verlängerung gelten.

Berufskraftfahrer beachten bitte die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Der Eintrag zur Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt seit dem 23.05.2021 nicht mehr durch die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein. Hier muss jetzt ein „Fahrerqualifizierungsnachweis“ beantragt werden. Dieser ist eine eigene Karte, die extra beantragt werden muss.

Erläuterungen und Hinweise