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Kreis Düren

Verbraucherbeschwerden

Haben Sie in einem Lebensmittelbetrieb unhygienische Zustände beobachtet oder haben Sie nach dem Verzehr von Speisen gesundheitliche Probleme?

Sie können uns über Ihre Beschwerde einen Lebensmittelbetrieb betreffend informieren. Wir gehen der Beschwerde nach und veranlassen – sofern zutreffend - die Abstellung der Mängel.

Haben Sie nach dem Verzehr eines Lebensmittels gesundheitliche Beschwerden und vermuten, dass das Lebensmittel Ursache Ihrer Beschwerden ist?

Bitte versäumen Sie nicht einen Arzt aufzusuchen und teilen uns Ihre Beschwerden so bald wie möglich mit.

Zur weiteren Verfolgung Ihrer Verbraucherbeschwerde benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift mit Telefonnummer und ggfs. weiteren Kontaktmöglichkeiten
  • Wann haben Sie das Lebensmittel wo (Name und Anschrift des Betriebs) erworben bzw. gegessen?
    Den Kassenbon / die Quittung bitten wir ggfs. beizufügen.
  • Haben Sie den Lebensmittelbetrieb über Ihre Beschwerden informiert, falls ja mit welchem Ergebnis?
  • Welche Art von Beschwerden hatten Sie?
  • Gibt es Zeugen und sind weitere Personen nach dem Verzehr des selben Lebensmittels erkrankt?
  • Haben Sie einen Arzt aufgesucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Sofern Sie noch Reste des Lebensmittels haben, können Sie diese zwecks Untersuchung bei uns einreichen. Bitte achten Sie darauf, dass das Lebensmittel bis zur Übergabe an uns möglichst entsprechend der Temperaturangaben auf der Verpackung an einem kühlen Ort aufbewahrt wird.

Sofern möglich, veranlassen wir eine Untersuchung des Lebensmittels, nehmen Nach-, bzw. Vergleichsproben und führen im Falle der Beanstandung in eigener Zuständigkeit die notwendigen Maßnahmen durch.

Werden Gebühren erhoben?

Für die Eingabe einer Verbraucherbeschwerde entstehen Ihnen keine Kosten.

Kontakt

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Ansprechpartnerin

Frau Ivonne Heppelmann
Sachgebietsleitung

Erläuterungen und Hinweise