Inhalt anspringen

Kreis Düren

Wildbrethygiene in NRW

Alle Jäger, die Wild abgeben, ob in der Decke, aus der Decke an den Endverbraucher oder an den Einzelhandel, müssen sich nach dem EU-Recht richten.

Seit August 2007 gilt die nationale „Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts“ für alle Jäger, die Wild abgeben. In dieser Verordnung sind die gemeinschaftlichen EU-Lebensmittelhygienevorschriften für Deutschland direkt umgesetzt worden.

Wann ist eine Registrierung, Schulung oder Bescheinigung erforderlich?

Es werden vier Arten der Abgabe unterschieden:

  1. Verwertung im eigenen Haushalt
  2. Abgabe kleiner Mengen Wild (= in der Decke)
  3. Abgabe kleiner Mengen Wild aus der Decke geschlagen
  4. Abgabe an Wildbearbeitungsbetriebe

Je nach dem Weg der Abgabe ergeben sich verschieden Auflagen, die in folgender Tabelle zusammengefasst sind:

Arten der Abgabe Registrierung Schulung erforderlich? Wildursprungs-Bescheinigung

Verwertung im eigenen Haushalt

Nein

Nein

nein

Abgabe kleiner Mengen Wild (= in der Decke)

empfohlen

ja

empfohlen

Abgabe kleiner Mengen Wild aus der Decke geschlagen ja

ja

ja

Abgabe an Wildbearbeitungsbetriebe

Ja

ja

ja

Für die Registrierung reicht eine Mail, ein Fax oder ein Brief an das für den Wohnort des Jägers zuständige Veterinäramt, dem die Kopie der Teilnahmebescheinigung an einer entsprechenden Schulung beigefügt ist.

Für Schalenwild wurden im Jahr 2008 in Nordrhein-Westfalen so genannte  Wildursprungsscheine und  Wildmarken eingeführt, welche von  "kundigen" Personen ausgefüllt und angebracht werden müssen. Das für das Revier zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gibt diese Marken und Wildursprungsscheine an die Jagdausübungsberechtigten gegen Kostenersatz ab.

Als  kundige Person kann sich jeder bezeichnen, der an einer von den Kreisjägerschaften angebotenen entsprechenden  Schulungen teilgenommen hat.

Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Ansprechpartnerin

Frau Ivonne Heppelmann
Sachgebietsleitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Maurice Tricatelle - stock.adobe.com