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Kreis Düren

Kennzeichnung von losem frischem Geflügelfleisch

Diese Kennzeichnungen sind vorzunehmen

  • Handelsklasse („A“ oder „B“)
  • Angebotszustand („frisch, gefroren, tiefgefroren“) und empfohlene Lagertemperatur (bei 2 - 4°C, bei -12°C, bei -18°C)
  • ggf. Ursprungsland (bei Einfuhr aus Drittland)
  • Etikett neben / an der Ware oder Hinweisschild in der Theke
  • Angabe „Verbrauchen bis TT/MM/JJJJ“
    • Sammelangabe für die gesamte Auslage
    • Hinweisschild mit Verweis auf das Etikett an der Ware

Kontakt Lebensmittelüberwachung

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©auremar - stock.adobe.com