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Kreis Düren

Kennzeichnung von frischen Eiern

Angaben auf dem Ei

  • Erzeugercode, aus dem sich die Haltungsform und die Herkunft ergibt.

Angaben auf der Verpackung

  • Name und Anschrift der Packstelle, Kennnummer der Packstelle (DE-05XXXX für NRW)
  • Güteklasse A
  • Gewichtsklasse (S, M, L, XL)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (höchstens 28 Tage nach dem Legedatum: TT.MM.)
  • Verbraucherhinweis: "Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren"
  • Angabe der Haltungsart (Käfig-, Boden-, Freilandhaltung oder ökologischer Erzeugung)
  • Erläuterung zur Bedeutung des Erzeugercodes
  • Bei Eiern aus ökologischer Haltung die Angabe der Öko-Kontrollstellennummer

Wichtiger Hinweis

Abgabeverbot für Eier an den Verbraucher ab dem 21. Tag nach Legedatum.

Regelung für lose Eier

Lose Eier müssen ebenfalls mit dem Erzeugercode gestempelt sein.

Für den Verbraucher muss auf einem Schild angegeben werden:

  • Güteklasse,
  • Gewichtsklasse,
  • Haltungsart,
  • Verbraucherhinweis,
  • Erläuterung des Erzeugercodes und
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum

Für Eier, die der Erzeuger unmittelbar an den Endverbraucher abgibt (ab Hof, im Verkauf an der Tür im Erzeugungsgebiet (Verkaufswagen) innerhalb von 100 km), gelten Ausnahmeregelungen.

Sie müssen unsortiert und unverpackt angeboten werden. Angaben über Güte- und Gewichtsklasse. Eine Sortierung nach Augenschein per Hand in Preisgruppen ist erlaubt.

Angegeben sein müssen aber auf einem Schild Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbraucherhinweis.

Alle Eier (auch lose und unsortierte), die auf einem öffentlichen Markt abgegeben werden, müssen mit dem Erzeugercode gekennzeichnet werden.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie 2002/4/EG
    -> Erzeugercode-Darstellung
  • VO 589/2008
    -> MHD ist der 28. Tag nach Legedatum
  • Tier LmHV § 22(3) i.V.m. VO (EG) 853/2004 Anhang III Abschnitt X Kap I Nr. 3
    –> Abgabeverbot ab dem 21. Tag
  • VO (EU) Nr. 1308/2013 Anhang VII Teil VI Abschnitt I Nr. 2
    -> Eier vom Erzeuger an Endverbraucher müssen unsortiert sein
  • VO (EU) Nr. 1308/2013 Anhang VII Teil VI Abschnitt III Nr. 3
    -> Alle Eier, die auf dem Markt angeboten werden, benötigen einen Erzeugercode

Weitere Informationen

Kontakt Lebensmittelüberwachung

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Jan Schuler - stock.adobe.com