Für Nutztiere gelten gesetzliche Bestimmungen
Für die Haltung solcher Tiere, die vor dem Gesetz als lebensmittelliefernde Tiere gelten, gibt es strenge Vorgaben und Auflagen. Dabei ist es unerheblich, ob sie tatsächlich Lebensmittel liefern sollen oder nicht. Allein, dass es sich um diese Tierart handelt, reicht bereits, dass die gesetzlichen Auflagen greifen.
Und auch wenn die Besitzerinnen und Besitzer mit besten Absichten diese Tiere unter optimalen und tierschutzgerechten Bedingungen halten, müssen sie sich an diese Bestimmungen halten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Dabei geht es hauptsächlich um tierseuchenrechtliche Bestimmungen, wie die richtige Einzeltierkennzeichnung und die ordnungsgemäße Dokumentation.
Es ist deshalb wichtig, diese Tierhaltungen beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen und sich dort auch nach den einschlägigen Anforderungen zu erkundigen, bevor man diese Tiere anschafft. Nur so beugt man bösen und vielleicht auch teuren Überraschungen vor.
Bei Anregungen und Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: tierschutzkreis-duerende.