Da es immer wieder vorkommt, das Nutztierhalter ihrer Verpflichtung, ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse anzumelden, nicht nachkommen, möchte das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz nochmals aufklären.
Die Tierseuchenkasse hat die Aufgabe, beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.
Zu Nutztieren zählen neben den bekannten Tieren wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine auch Geflügel wie Hühner und Gänse. Aber auch Bienen, Gehegewild, Pferde oder auch exotischere Tiere wie Alpakas zählen dazu.
Jeder, der solche Tiere hält, muss dies jährlich der Tierseuchenkasse melden. Dabei ist die Anzahl der gehaltenen Tiere unerheblich.
Die Meldung kann elektronisch erfolgen unter:
Auch Meldung beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz erforderlich
Da eine Übermittlung der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Tiere an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz nicht kontinuierlich erfolgt, ist es erforderlich, seinen Tierbestand auch beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren mit der Angabe der erhaltenen Tierseuchenkassennummer anzumelden.
Nur wenn alle Tierhalter bekannt sind, kann im Falle einer Tierseuche schnell und umfassenden reagiert und so die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden.