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Kreis Düren

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Schafe müssen geschert werden

Die Temperaturen werden wärmer - auch die Tiere stellen sich darauf ein. Schafhalterinnen und Schafhalter sollten je nach Wetterlage, spätestens jedoch bis Ende Juni die Tiere scheren.

Auch auf die Ohrmarkenpflicht wird hingewiesen

Erwachsene Schafe, die erblich bedingt keinen Wollwechsel aufweisen, müssen mindestens einmal pro Jahr vollständig geschoren werden. Dies gilt für alle heimischen Wollschafrassen. 

Leider wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Schafhalterinnen und -halter angezeigt, die die Schafschur nicht rechtzeitig durchgeführt haben. Kann bei der Überprüfung des Sachverhaltes durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz kein zeitnaher Termin für eine Schur nachgewiesen werden, so behält sich das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz vor, im Falle von nicht rechtzeitig geschorener Schafe entsprechende Maßnahmen einzuleiten, wie die Tiere auf Kosten ihrer Halter von ihrer Wolle zu befreien und Bußgeldverfahren einzuleiten. 

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf eine Ohrmarkenpflicht hingewiesen. Ab einem Alter von 9 Monaten oder wenn Tiere den Herkunftsbetrieb verlassen, müssen sie individuell gekennzeichnet werden. Einzige Ausnahme ist die Kennzeichnung mittels weißer Bestandsohrmarken für die Abgabe zur Schlachtung im ersten Lebensjahr innerhalb Deutschlands, die jedoch genehmigungspflichtig ist. Die Genehmigung kann beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreis Düren beantragt werden.

Bei Anregungen und Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: tierschutzkreis-duerende.

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