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Kreis Düren

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Aus unserer Reihe zum Thema Tierschutz: Hunde- und Katzenzucht

Nach dem §11 Tierschutzgesetz ist eine gewerbemäßige Zucht von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, erlaubnispflichtig. Was bedeutet das genau?

Erlaubnis der Behörde nötig

Hierbei ist nicht entscheidend, was das Finanzamt zur Zucht sagt oder ob die Zucht als Hobby ausgeführt wird. Es gibt ganz klare gesetzliche Regeln, ab wann ein Züchter eine Erlaubnis von seinem zuständigen Veterinäramt benötigt.

Hund:

Und zwar besagt das Gesetz, dass von einer gewerbemäßigen Zucht ausgegangen werden muss, wenn drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen gehalten werden oder drei oder mehr Würfe pro Jahr erfolgen. Das bedeutet, ab der dritten Hündin brauchen Halter eine Erlaubnis, egal ob die Halter mit allen Züchten oder vielleicht auch mit keiner. Egal ob die Hündin alt oder krank oder dem im Haushalt lebenden Sohn gehört. Auch Zulassungen zur Zucht durch den Zuchtverband sind für das Tierschutzgesetzt komplett irrelevant. Die Halter betreiben vor dem Gesetz eine Zucht und dafür brauchen sie eine Erlaubnis der Behörde, ansonsten können deutliche Strafen drohen.

Katze:

Hier ist die Grenze bei fünf Kätzinnen. Werden fünf weibliche fortpflanzungsfähige Katzen gehalten oder gibt es fünf oder mehr Würfe pro Jahr sind auch diese Besitzer ein gewerbemäßiger Züchter vor dem Gesetz. Auch hier wird eine Erlaubnis durch die Behörde für die Zucht erforderlich.

Warum gibt es diese Regelung? Die Antwort liegt bei der aktuellen Corona Haustierlage auf der Hand. Wer eine Zucht betreibt, sollte nicht nur gewisse Standards, wie bspw. Zuchtbücher, Räumlichkeiten und entsprechende Versorgung der Tiere erfüllen, sondern auch regelmäßig vom Veterinäramt kontrolliert werden. Dies geht nur, wenn die Zucht der Behörde bekannt ist.

Wenn Sie also einen Hund kaufen und der Verkäufer mehr als zwei Hündinnen / vier Kätzinnen hat, fragen Sie doch gern nach seiner sogenannten §11-Erlaubnis. Ein vertrauensvoller Züchter wird diese immer vorzeigen können.

Weitere Infos unter:

https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/amt39/Tierschutz.php#gewerbliche-tierhaltung (Öffnet in einem neuen Tab)

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