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Kreis Düren

Aus unserer Reihe zum Thema Tierschutz: Kann ich einfach Züchter werden?

Nach §11 Tierschutzgesetz ist eine gewerbemäßige Zucht von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, erlaubnispflichtig. Was bedeutet das genau?

Klare gesetzliche Regeln

Hierbei ist nicht entscheidend, was das Finanzamt zu Ihrer Zucht sagt oder ob die Zucht von Ihnen als Hobby ausgeführt wird. Es gibt ganz klare gesetzliche Regeln ab wann ein Züchter eine Erlaubnis von seinem zuständigen Veterinäramt benötigt.

Hund:

Und zwar besagt das Gesetz, dass von einer gewerbemäßigen Zucht ausgegangen werden muss, wenn 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen gehalten werden oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr erfolgen. Das bedeutet, ab der dritten Hündin brauchen Sie eine Erlaubnis, egal ob Sie mit allen Züchten oder vielleicht auch mit keiner. Egal, ob Ihre Hündin alt oder krank ist oder dem im Haushalt lebenden Sohn gehört. Auch Zulassungen zur Zucht durch den Zuchtverband sind für das Tierschutzgesetzt komplett irrelevant. Sie betreiben vor dem Gesetz eine Zucht und dafür brauchen Sie eine Erlaubnis der Behörde, ansonsten können deutliche Strafen drohen.

Katze:

Hier ist die Grenze bei 5 Kätzinnen. Haben Sie 5 weibliche fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr sind auch Sie ein gewerbemäßiger Züchter vor dem Gesetz. Auch Sie benötigen eine Erlaubnis durch die Behörde für Ihre Zucht.

Warum das ganze fragen Sie sich. Die Antwort liegt bei der aktuellen Corona Haustierlage auf der Hand. Wer eine Zucht betreibt, sollte nicht nur gewisse Standards wie bspw. Zuchtbücher, Räumlichkeiten und entsprechende Versorgung der Tiere erfüllen, sondern auch regelmäßig vom Veterinäramt kontrolliert werden. Dies geht nur, wenn die Zucht der Behörde bekannt ist.

Wenn Sie also einen Hund kaufen und der Verkäufer mehr als 2 Hündinnen / 4 Kätzinnen hat, fragen Sie doch gern nach seiner sogenannten §11-Erlaubnis. Ein vertrauensvoller Züchter wird diese immer vorzeigen können.

Bei Anregungen und Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: tierschutzkreis-duerende.

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