Inhalt anspringen

Kreis Düren

Tiertransporte

Für den Im- und Export von Tieren gibt es strenge Auflagen und Regeln.

Für den Transport von Tieren gibt es strenge gesetzliche Grundlagen. Dies gilt besonders für Transporte über Ländergrenzen z.B. auch schon in die benachbarten Niederlande. Die Regelungen dienen dabei u.a. Der Verhütung von Verbreitung von Tierseuchen. Hierbei gibt es, je nach Tierart Herkunfts- und Verbringungsland unterschiedliche Vorgaben.

Unterscheiden können sich die Regelungen dabei je nach Verbringungsland, Tierart und Art des Transportes (national, EU-weit und international). Es ist daher dringend zu empfehlen, dass der Tierhalter/Versender sich über die geltenden Regelungen des Verbringungslandes informiert. Auskunft über nationale Regelungen bzw. Regeln zur Einfuhr von Tieren nach Deutschland können beim zuständigen Veterinäramt erfragt werden.

Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass wenn Tiere eine Landesgrenzen überschreiten sollten, diese individuell gekennzeichnet sein müssen, ein Ausweisdokument vorhanden sein muss sowie auch eine amtliche Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden muss. Um bei der Ausstellung einer amtlichen Gesundheitsbescheinigung einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können legen wir Ihnen folgenden Ablauf ans Herz:

  1. Einholung der individuellen Regelungen des Verbringungslandes durch den Tierhalter/Versender
  2. Ausfüllen des Online-Antrags zur Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung (siehe unten)
  3. Hochladen aller erforderlichen Unterlagen (mindestens 2 Verwaltungsarbeitstage vor dem geplanten Transport)
  4. Abwarten des Anrufs zur Terminvereinbarung
  5. Wahrnehmung des Abfertigungstermins inkl. Aushändigung der Gesundheitsbescheinigung
  6. Zahlung der Verwaltungsgebühr gemäß Gebührenbescheid.

Ausnahme bei privatem Reiseverkehr von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU:
Bei privatem Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU müssen die Tiere

  • ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft sein,
  • mit einem Transponder / Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein und
  • von einem EU-Heimtierpass begleitet werden, in welchem Kennzeichnung und Tollwutschutz vermerkt sind.
    Hierbei wäre eine zusätzlichen amtliche Gesundheitsbescheinigung nur dann einzuholen, wenn das Bestimmungsland dies vorschreibt."

Kontakt

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Eric Isselée - stock.adobe.com
  • ©Image'in - stock.adobe.com
  • ©castenoid - stock.adobe.com