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Kreis Düren

Informationen zur sonderpädagogischen Unterstützung und Förderung im Kreis Düren (AO-SF)

Was bedeutet sonderpädagogische Unterstützung?

Wenn ein Kind mit den Mitteln der allgemeinen Schule in seinem Lernen und seiner Entwicklung nicht hinreichend gefördert werden kann, muss überlegt werden, ob es sonderpädagogische Unterstützung braucht und wo es diese am besten bekommen kann.
In diesen Fällen wird ein sogenanntes "Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs" durchgeführt. Mit Hilfe von Gesprächen, Beobachtungen, Testverfahren und Gutachten werden die Stärken und Schwächen eines Kindes ermittelt, um dann die Art und den Umfang der Förderung festzulegen.

Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (AO-SF) geregelt. Daher wird auch oft von sogenannten AO-SF-Verfahren gesprochen.

Rechtsgrundlagen

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Kontakt

Amt für Schule und Bildung

Inklusionskoordinatorin

Elisabeth Schleker-Hensch

Ansprechpartnerinnen der Verwaltung

Frau Nicole De Capitani
Sachbearbeitung
Frau Carla Gilles
Sachbearbeitung

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