Unter welchen Voraussetzungen besteht in der Regel Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten?
Gemäß der Schülerfahrkostenverordnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten, wenn der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) mehr als
- 2 km in der Grundschule
- 3,5 km in der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10)
- 5 km in der Sekundarstufe II
beträgt.
Wer ist zuständig für die Schülerfahrkosten?
In NRW gilt das Schulträgerprinzip, das heißt, der Antrag auf Fahrkostenerstattung ist unabhängig vom Wohnsitz beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.
Der Kreis Düren übernimmt als Schulträger seiner Berufskollegs für deren Schülerinnen und Schüler die notwendigen Schülerfahrkosten.
Welche Schülertickets werden bezuschusst?
Für die Vollzeitschüler/innen der Berufskollegs stellt der Kreis Düren auf Antrag das sogenannte School&Fun-Ticket zur Verfügung, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zur Übernahme von Schülerfahrkosten erfüllt werden (siehe oben).
Dieses Ticket kann auch in den Ferien und der Freizeit rund um die Uhr im gesamten Aachener Verkehrsverbund (AVV) genutzt werden.
Welcher Eigenanteil ist zu zahlen?
Von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern wird ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von derzeit 12,- Euro erhoben (für Geschwisterkinder wird ein Eigenanteil von 6,- Euro erhoben).
Vollzeitschüler/innen, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten haben, können bei der ASEAG das School&Fun-Ticket zu einem Preis von 30,30 Euro im Monat erwerben.
Bei Leistungsbeziehern nach dem SGB-II kann der Eigenanteil für die Schülerfahrkarte aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket getragen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Antragstellung
Die Übernahme der Fahrkosten ist vor Beginn eines jeden Schuljahres bzw. des jeweiligen Praktikums zu beantragen. Entsprechende Antrags- sowie Abrechnungsformulare erhalten Sie im Sekretariat der Schule. Die ausgefüllten Formulare sind im Sekretariat der Schule abzugeben.