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Kreis Düren

Familiennachzug

Zum Schutz von Ehe und Familie haben Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, Elternteile und minderjährige, ledige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen.

Erläuterungen und Hinweise

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