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Kreis Düren

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Es ist zu beachten, dass Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz erwerben.

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur dann vermieden werden, wenn vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung erteilt wird.

Es wird empfohlen sich so einem entscheidenden Schritt beraten zu lassen. Auskünfte erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Düren oder bei der Bezirksregierung in Köln.

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