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Kreis Düren

Einbürgerungen

Ausländerinnen und Ausländer, die längere Zeit in Deutschland leben und hier auch bleiben wollen, können die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. 

Mit der Einbürgerung werden neben dem deutschen Pass auch zahlreiche Vorteile erworben:

  • Allgemeines Wahlrecht
  • Erlangung der sogenannten Deutschengrundrechte (Art. 8 GG Versammlungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG Freizügigkeit, Art. 12 GG Berufsfreiheit)
  • Unverwirkbares Aufenthaltsrecht
  • Zugang zum Beamtenstatus
  • EU-Freizügigkeit
  • Konsularischen Schutz im Ausland
  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • Mindestens 8-jähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet 
    • Diese Frist kann sich bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses ( Link (Öffnet in einem neuen Tab)) auf sieben und bei besonderen Integrationsleistungen (z.B. überdurchschnittliche Deutschkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement) auf sechs Jahre verkürzen. Außerdem gelten für einige Personengruppen, z.B. Geflüchtete,  generell reduzierte Fristen und andere Erleichterungen. Ehegatten und Kinder von Deutschen können sich schon nach drei oder vier Jahren einbürgern lassen 
  • in der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • ausreichende Kenntnisse deutschen Sprache, mündlich und schriftlich
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (bestandener Einbürgerungstest)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen (ohne Inanspruchnahme von SGB II / SGB XII Leistungen)
    • Wer seine Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet hat, kann sich auch als job-com Kunde oder mit Sozialgeld einbürgern lassen.
  • Straffreiheit

Gebühren

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Person.

Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.

Antragstellung

Der Antrag auf Einbürgerung wird bei den  Städten und GemeindenPDF-Datei58,17 kB des Kreises Düren gestellt.

Die Einbürgerungsanträge für Einwohner/innen der  Stadt Düren (Öffnet in einem neuen Tab) werden durch die Stadtverwaltung Düren bearbeitet. Alle anderen Einbürgerungsanträge werden bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Düren bearbeitet.

Ausführliche Informationen finden Sie hier

Weitere Informationen

Ansprechpartnerin

Frau Mona Berzborn
Sachbearbeitung
Frau Hannah Kruschke
Sachbearbeitung
Frau Katja Günther
Sachbearbeitung

Teamleitung

Herr Alexander Pauli
Teamleitung

Kontakt

Amt für Integration und Ausländerangelegenheiten

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Nitschmann, Hans-Joachim