In der am 10. Dezember 1948 verkündeten allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen wurden bürgerliche, politische, wirtschaftliche sowie kulturelle Rechte formuliert. Diese Charta bildete auf der Metaebene die Basis für regionale und nationale Verträge, Übereinkommen und Gesetze über die Rechte der Menschen.
Als gesellschaftspolitisches und moralisches Instrument zur Wahrung der Menschenrechte spielt sie eine gewichtige Rolle als Basis des friedlichen Zusammenlebens.
Die Bestimmungen der allgemeinen Erklärung der Menschrechte haben Platz in vielen nationalen Verfassungen gefunden, wo sie teilweise als bindendes Völkergewohnheitsrecht und teilweise sogar als zwingendes Völkerrecht anerkannt werden. Ein Völkerrecht, welches zwingend ist, hat zur Folge, dass kein Staat davon abweichen darf. Dies betrifft beispielsweise die Ablehnung beziehungsweise das Verbot von Sklaverei, Folter und rassistischer Diskriminierung. [Quelle (Öffnet in einem neuen Tab)]
Demnach ist die Antidiskriminierungsarbeit ein zentrales Handlungsfeld eines Integrationskonzepts, das einen Beitrag zu einer menschenrechtsorientierten Politik und Gesellschaftsgestaltung leisten will – insbesondere dann, wenn diese, wie aktuell zu verzeichnen, an verschiedenen Stellen in Frage gestellt wird.
Mit dem Beitritt der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in die bundesweite Koalition gegen Diskriminierung im Jahr 2019 wurden die Integrationsziele weiterentwickelt. Zur Erreichung dieser Ziele gehörte auch die flächendeckende Erweiterung der bisherigen landesweiten 13 Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit NRW auf 42, darunter die Einrichtung einer Antidiskriminierungsberatungsstelle im ländlich geprägten Kreis Düren im Jahr 2021.
Damit möchte das Land den Ausbau der Antidiskriminierungsarbeit vorantreiben und erklärt: „Das Engagement gegen Diskriminierung wird ausgebaut und zielgruppenübergreifend enger abgestimmt. Die Abwehr jeder Form von Menschenfeindlichkeit und Extremismus, seien sie antisemitisch, islamfeindlich, Sinti*zze & Rom*njafeindlich, rassistisch, nationalistisch, religiös-fundamentalistisch, sexistisch, LSBTI-feindlich oder behindertenfeindlich motiviert, wird intensiviert. Dazu gehören insbesondere auch präventive Maßnahmen der Demokratieförderung und Weiterentwicklung.“ [Quelle (Öffnet in einem neuen Tab)]
Diskriminierung kann als „Ideologie der vermeintlichen Ungleichwertigkeit von Menschen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener biologischer oder sonstiger Eigenschaften“ verstanden werden. Sie geschieht sowohl auf struktureller, institutioneller, aber auch individueller Ebene. (Rassistische) Diskriminierung geht mit gesellschaftlichen und situativen Machtgefällen einher. Solche Erfahrungen machen zu müssen, bedeutet Verletzung der Menschenwürde, des Persönlichkeitsrechts, emotionale und kognitive Gewalterfahrung, aber auch Konfrontation mit Fragen der Selbstidentität. Diese Erfahrungen greifen in die Gesundheit der Menschen ein und können die persönliche Lebensgestaltung sowie die gesellschaftliche Teilnahme und Teilhabe nachhaltig verschlechtern.
Darum braucht es ein spezialisiertes, qualifiziertes und tragfähiges psychologisches und rechtliches Beratungsangebot wie die Antidiskriminierungsberatung, um dieser gesellschaftlichen und individuellen Problemstellung wirkmächtig begegnen zu können. Dabei ist insbesondere das Empowerment von Betroffenen eminent wichtig, aber auch die Sensibilisierung der Gesellschaft gegenüber allen Formen von Diskriminierung und Rassismus. [Quelle (Öffnet in einem neuen Tab)]
Als Impulsgeber für politische und gesellschaftliche Veränderungen möchte die Antidiskriminierungsarbeit und -beratung erreichen, dass (rassistische) Diskriminierung als eine in Strukturen verankerte „Pandemie“ erkannt wird, die alle Individuen – wenn auch in unterschiedlichem Maße und unterschiedlicher Weise – negativ beeinflusst und ein gleichberechtigtes, respektvolles und friedliches Miteinander maßgeblich erschwert.
So will die Antidiskriminierungsarbeit NRW dazu beitragen:
- (Rassistische) Diskriminierung zu erkennen
- (Rassistische) Diskriminierung zu benennen
- (Rassistische) Diskriminierung in Strukturen, Institutionen und Gesellschaft abzubauen
- (Rassistisch) Diskriminierte zu unterstützen und Diskriminierende zu sensibilisieren
- Gleichberechtigung und Demokratie zu fördern.