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Kreis Düren

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für schulische Ausbildungen im Inland

Grundsatz

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung.

Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.

Amt für Ausbildungsförderung Kreis Düren

Sozialamt

Ansprechpartnerinnen

Frau Andrea Fink
Sachbearbeitung
Frau Monika Lauscher
Sachbearbeitung
Frau Christina Schweyen
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © Joerg Rofeld, stock.adobe.com