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Kreis Düren

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Hilfe zur Pflege

Wann wird Hilfe zur Pflege gewährt?

Eine Pflegebedürftigkeit kann durch den Verlauf von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, aber auch völlig unerwartet, z. B. nach einem Sturz oder Unfall, eintreten. Oftmals stellt sich für die Betroffenen und Angehörigen die Frage, wie diese neue Lebenssituation gemeistert werden kann.

Für die Finanzierung von Pflegeleistungen sind vorrangig die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Sozialgesetzbuch zu beantragen. Da die Pflegeversicherung als „Teilkasko-Versicherung“ mit vom Pflegegrad abhängigen Pauschalbeträgen konzipiert ist, werden oftmals nicht alle Kosten der Pflege durch die Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt. Pflegebedürftige, die die nicht gedeckten Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, können dafür Sozialhilfeleistungen beantragen.

Wird die Pflege zu Hause sichergestellt (häusliche Pflege), kommt die Gewährung von ergänzenden Leistungen, z.B. für einen ambulanten Pflegedienst, in Betracht. Bei Bedarf kann überlegt werden, ob eine Tagespflegeeinrichtung besucht werden kann, um die pflegenden Angehörigen tagsüber zu entlasten.

Wenn eine Versorgung in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist und mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt wurde, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Dauerpflege in einem Pflegeheim (vollstationäre Leistungen). Infolge des in der Sozialhilfe verankerten Grundsatzes "Ambulant vor Stationär" ist möglicherweise vor Heimaufnahme eine Überprüfung der "Heimnotwendigkeit" durch die Pflegesachverständigen des Kreises Düren erforderlich.

Hierüber wird zwischen Bewohner und Pflegeeinrichtung ein Heimvertrag abgeschlossen. Die dann monatlich zu zahlenden Heimkosten bestehen aus:

  • den Kosten für die Pflege,
  • den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • den Kosten für die Ausbildung der Auszubildenden (Ausbildungsumlage bzw. Ausbildungszuschlag) und
  • den Investitionskosten

Vor einer dauerhaften Heimaufnahme kann eine Kurzzeitpflege und ggfs. im Anschluss daran noch eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Kontakt

Sozialamt

Antragsaufnahme

Frau Anni Ramm
Sachbearbeitung

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Bildnachweise

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