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Kreis Düren

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Örtliche Planung

Nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte 

  • die Bestandsaufnahme der Angebote,
  • die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
  • die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Integration und Inklusion hat – nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 20. November 2025 – in seiner Sitzung am 10. Februar 2026 die Pflegebedarfsplanung zur Kenntnis genommen. Er appelliert an alle Beteiligten, sich für die Schaffung neuer Angebote einzusetzen und die Rahmenbedingungen für die Umsetzung entsprechender Angebote zu schaffen.

Diese Planung ist bis zur Aktualisierung gültig.

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Kontakt

Sozialamt

Ansprechpartnerin

Frau Breuer
Sachbearbeitung

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