Nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte
- die Bestandsaufnahme der Angebote,
- die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
- die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Integration und Inklusion hat – nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 20. November 2025 – in seiner Sitzung am 10. Februar 2026 die Pflegebedarfsplanung zur Kenntnis genommen. Er appelliert an alle Beteiligten, sich für die Schaffung neuer Angebote einzusetzen und die Rahmenbedingungen für die Umsetzung entsprechender Angebote zu schaffen.
Diese Planung ist bis zur Aktualisierung gültig.
Weitere Informationen
- Kommunale Pflegeplanung im Kreis DürenPDF-Datei2,01 MB
- Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren - Jahresbericht 2017PDF-Datei1,26 MB
- Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren - Jahresbericht 2018PDF-Datei842,59 kB
- Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren - Jahresbericht 2019PDF-Datei1,10 MB
- Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren - Jahresbericht 2020PDF-Datei1,29 MB
- Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren, Pflegegutachten 2022PDF-Datei1,53 MB
- Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren, Pflegegutachten 2025PDF-Datei1,09 MB
Kontakt
Sozialamt
Ort
Zeiten
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Sachgebietsleitung
Ansprechpartnerin
Frau Breuer
Sachbearbeitung
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