Beurkundungen können kostenfrei zu folgenden Anliegen erteilt werden:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
- Verpflichtung zum Unterhalt
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (diese ist ebenfalls vor Geburt des Kindes möglich)
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Amt für Kinder, Jugend und Familie
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Sachgebietsleiter
Herr Krifft
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