Zum Bereich der Apotheken-/ Arzneimittelüberwachung sowie der Chemikaliensicherheit gehören folgende Aufgaben, die der Arzneimittelsicherheit sowie dem Verbraucherschutz dienen.
Welche Aufgaben sind dies?
Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
- Arzneimittelsicherheit in Apotheken und im Einzelhandel:
Hierzu gehört u.a. die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in den Betrieben, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben (z. B. Apotheken und Einzelhändler wie z.B. Drogeriemärkte, Lebensmittelmärkte, Reformhäuser u.a.) - Erteilung von Erlaubnissen für Apotheken und Krankenhausapotheken
(z.B. Betriebs– und Versandhandelserlaubnisse) - Genehmigung von Versorgungsverträgen für Apotheken, Krankenhausapotheken, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern sowie bei Rettungsdiensten)
- Beglaubigung von ärztlichen Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
- Überwachung von unerlaubter Werbung im Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes
- Mitwirkung bei der Bekämpfung des Drogen- und Medikamentenmissbrauchs
Chemikaliensicherheit
- Chemikalienrechtliche Überwachung im Einzelhandel
- Kenntnisnahme und Bestätigung einer Anzeige nach § 7 der Chemikalienverbotsverordnung
- Erteilung der Erlaubnis nach § 6 der Chemikalienverbotsverordnung
Amtsapothekerin
Frau Gabriele Manheller
Sachbearbeitung
Ort
Zeiten
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Pharmazeutisch-technische Assistentin
Frau Sabina Rönnig-Braun
Sachbearbeitung
Ort
Zeiten
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Amt
Gesundheitsamt
Ort
Zeiten
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