Die Apotheken- und Arzneimittelüberwachung übernimmt Aufgaben, die der Arzneimittelsicherheit beziehungsweise dem Verbraucherschutz dienen.
Welche Aufgaben sind dies?
- Arzneimittelsicherheit in Apotheken und im Einzelhandel:
Hierzu gehört u.a. die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in den Betrieben, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben (z. B. Apotheken, Drogeriemärkte, Einzelhändler), sowie von Einrichtungen, die mit Arzneimittel umgehen (z. B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime). - Erteilung von Erlaubnissen:
Betriebserlaubnisse für Apotheken, Versandhandel oder Großhandel - Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
- Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel:
Hierzu gehören beispielsweise Baustoffmärkte oder Gartenzubehörbetriebe, die Gefahr. und Giftstoffe abgeben.
Amtsapothekerin
Frau Gabriele Manheller
Sachbearbeitung
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Pharmazeutisch-technische Assistentin
Frau Sabina Rönnig-Braun
Sachbearbeitung
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Amt
Gesundheitsamt
Ort
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