Die Tuberkulose gehört zu den meldepflichtigen, ansteckenden Krankheiten. Wegen ihrer Bedeutung, ihrer vielfältigen Erscheinungsformen sowie der langen Verlaufsbeobachtung durch das Gesundheitsamt wird sie hier besonders erwähnt.
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Bürger dazu, die vom Gesundheitsamt als notwendig erkannten Untersuchungen durchführen zu lassen.
Sind Sie selbst betroffen oder "Kontaktperson" einer an Tuberkulose erkrankten oder verdächtigen Person, erhalten Sie vom Gesundheitsamt eine Einladung zur Röntgenuntersuchung bzw. TBC-Test. Vom Ergebnis dieser Untersuchung hängt es ab, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen.