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Kreis Düren

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Heilpraktiker/in (Psychotherapie)

Anforderungen an die Praxisräume

Räumliche Voraussetzungen

Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.

Als Heilpraktiker/in, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie sind Sie nicht invasiv tätig. Somit sind in Bezug auf die Arbeit als Heilpraktiker/in keine besonderen räumlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Vor Inbetriebnahme müssen Sie beim Gesundheitsamt eine Meldung über Ihre Tätigkeit machen. Es wird im Weiteren geprüft, ob die Voraussetzungen nicht-invasiver Tätigkeiten vorliegen.

Die Praxis sollte über einen Wartebereich mit Toilette für Patienten verfügen. Für die Händehygiene sollte ein separates Handwaschbecken vorgehalten werden. In der Regel genügt es bei nicht-invasiver Tätigkeit ein Händedesinfektionsmittel vorzuhalten.

Hier von unberücksichtigt bleiben baurechtliche oder sonstige Anforderungen, die nicht in der Zuständigkeit und Überprüfung des Gesundheitsamtes liegen.

Kontakt

Sollten Sie Fragen zu Anforderungen an Praxisräume für Heilpraktiker/in, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie haben, beraten wir Sie gerne.

Erläuterungen und Hinweise