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Kreis Düren

Antworten auf häufige Fragen zur Quarantäne

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der automatischen Quarantäneregelung (Stand: Januar 2022).

Was Sie jetzt wissen müssen

Wann kann ich einen PCR-Test machen lassen? Wie viel kostet der?

Sie können einen PCR-Test machen lassen, wenn ein Coronaverdacht besteht oder die rote Corona Warn-App angezeigt wurde oder sie beispielsweise als Kontaktperson gelten, einen positiven Schnelltest haben oder Symptome, die auf eine Coronainfektion hinweisen. Das regelt die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW. Den Test können Sie dann bei den Abstrichzentren im Kreis Düren machen lassen oder beim Hausarzt. In diesen Fällen ist der Test für Sie kostenfrei. Einen Nachweis vom Gesundheitsamt brauchen Sie hierfür nicht. Sie müssen nur glaubhaft machen, dass Sie Kontaktperson sind oder der Schnelltest positiv war. Wichtig ist, zuvor einen Termin auszumachen und anzugeben, warum Sie einen PCR-Test machen möchten bzw. dieser Ihnen zusteht.

Kostet mich die Freitestung etwas, wenn ich in Quarantäne war?

Nein.

Wie belege ich, dass ich in Quarantäne muss, weil ich beispielsweise Kontaktperson bin?

Falls Sie eine Ordnungsverfügung vom Gesundheitsamt erhalten haben, so legen Sie diese vor. Ansonsten dient die Ordnungsverfügung der positiv getesteten Person als Beleg.

Was ist, wenn ich geboostert bin und Kontaktperson bin? 

Dann müssen Sie nicht in Quarantäne. Halten Sie die Hygieneregeln strikt ein und achten Sie auf coronatypische Symptome.

Habe ich als geboosterte Kontaktperson einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?

Nur wenn sie Symptome haben und vorher Kontakt zum Hausarzt oder Gesundheitsamt aufgenommen haben.

Wie belege ich, dass ich in Quarantäne war?

Wenn Sie einen positiven PCR-Test haben gilt das Ergebnis als Nachweis oder die Vorlage der Ordnungsverfügung des Gesundheitsamtes.

Braucht der Arbeitgeber eine Bescheinigung über meine Quarantäne? Muss ich mit Lohnausfall rechnen?

Die Test- und Quarantäneverordnung legt fest, dass für den Arbeitgeber keine Bescheinigung vom Gesundheitsamt erforderlich ist. Sie können Ihrem Arbeitgeber aber schriftlich mitteilen, warum bei Ihnen die automatische Quarantäneregelung greift. 

Sind Sie nicht arbeitsunfähig erkrankt und müssen dennoch in Quarantäne, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung der in dieser Zeit geleisteten Lohnkosten beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen.

Müssen Schüler bei einem positiven Fall der Klasse auch als enge Kontaktpersonen in Quarantäne?

Nein, grundsätzlich geht nur die positiv getestete Person in Quarantäne. Alle anderen nicht, da sie einer regelmäßigen Testung unterliegen. Sollte es zu Folgefällen kommen, entscheidet das Gesundheitsamt individuell über weitere Maßnahmen.

Müssen Kindergartenkinder in Quarantäne, wenn ein positiver Fall bei einem Kind oder den ErzieherInnen auftritt?

Nein, wenn die positive Person bekannt ist, geht zunächst nur die positive Person in Quarantäne. Hier gilt das gleiche Vorgehen wie bei Schulen.

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