Vereinfachte Genehmigungsverfahren
| Bauvorhaben |
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Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe sowie sonstige Vorhaben und einfache Sonderbauten nach § 68 BauO NRW |
| Planungsrecht |
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alle planungsrechtlichen Gebiete einschl. Außenbereich |
| Fristen |
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Bauaufsichtsbehörde: 6 Wochen |
| Prüfungsumfang |
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reduzierte bauaufsichtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde; u.a. planungsrechtl. Zulässigkeit, Abstandflächen, örtliche Bauvorschriften, bei einfachen Sonderbauten auch Brandschutz |
| Aufgaben des Bauherrn |
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Vorgaben durch die Baugenehmigung; u.a.
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