Inhalt anspringen

Kreis Düren

Vollverfahren

Bauvorhaben

"andere" bauliche Anlagen, die unter § 68 Abs. 1 S. 3 BauO NRW erfasst sind (Sonderbauten)

Planungsrecht

alle planungsrechtlichen Gebiete einschl. Außenbereich

Fristen

keine

Prüfungsumfang

umfassende bauaufsichtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Aufgaben des Bauherrn

Vorgaben durch die Baugenehmigung; u.a.

  • Anzeige des Baubeginns
  • Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
  • Anzeige der Rohbaufertigstellung
  • Anzeige der abschließenden Fertigstellung

Erläuterungen und Hinweise