Inhalt anspringen

Kreis Düren

Für eine Ansicht der Seite in Einfacher Sprache, bitte den Button klicken.

Informationen zur Abfallerzeugernummer

Eine Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger (gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen) benötigt, wenn jährlich mehr als 2 Tonnen (gefährliche) Abfälle anfallen.

Abfallerzeuger ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft (Besitz) über Abfälle hat und sich dieser entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Eine Abfallerzeugernummer wird benötigt, sofern der Abfallerzeuger nachweispflichtig im Sinne des KrWG (Öffnet in einem neuen Tab) in Verbindung mit der NachwV (Öffnet in einem neuen Tab) ist. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn gefährliche Abfälle zur Beseitigung oder Verwertung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit anfallen und diese mittels Einzel- oder Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden sollen.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle mit gesundheits- oder umweltgefährdenden Eigenschaften. Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) (Öffnet in einem neuen Tab) durch eine Abfallschlüsselnummer mit Stern (*) erkennbar.

Kleinmengenerzeuger, bei denen an allen Standorten in Summe nicht mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle jährlich anfallen, sind gemäß § 2 Abs. 2 NachwV von der Nachweispflicht ausgenommen. Privatpersonen sind ebenfalls nicht nachweispflichtig.

Die Abfallerzeugernummer ist im Allgemeinen an die Anfallstelle gekoppelt und Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie ist eine Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger (gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen) benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) (Öffnet in einem neuen Tab) teilnehmen zu können. Eine Kreisweite Erzeugernummer kann nur in Ausnahmefällen z.B. für kohlenteerhaltige Bitumengemische Abfallschlüssel 17 03 01* nach AVV erteilt werden.

Kontakt

Umweltamt

Ansprechpartner/in der Verwaltung

Frau Melanie Kurth
Sachbearbeitung
Herr Jürgen Claßen
Sachbearbeitung
Herr Marc Hemrich
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © fotofabrika - stock.adobe.com