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Kreis Düren

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Bodenschutz

In früheren Jahren wurde mit Abfällen oder mit wassergefährdenden Stoffen nicht immer so umgegangen, wie es den heutigen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dem entsprechend haben sich auf zahlreichen Grundstücken und Standorten im Kreis Düren im Laufe der Zeit Schadstoffe angereichert.

Das Umweltamt hat systematisch die Flächen ermittelt, auf denen sich Schadstoffe angereichert haben könnten. Hierbei handelt es sich um alte Verfüllungen und Abfallablagerungen (sog. Altablagerungen) sowie Grundstücke, auf denen früher Industrie- oder Gewerbebetriebe ansässig waren (sog. Altstandorte). Diese Flächen werden nach ihrer Priorität bewertet sowie nachfolgend ggf. untersucht und saniert. In gleicher Weise werden die aktuell vorhandenen Industrie- und Gewerbebetriebe behandelt.

Altablagerungen und Altstandorte, für die aufgrund konkreter Erkenntnisse der Verdacht besteht, dass von Ihnen eine Gefahr ausgeht (Altlastenverdachtsflächen, Verdachtsflächen für schädliche Bodenveränderungen) sowie Grundstücke und Standorte , von denen nachgewiesenermaßen Gefahren ausgehen (Altlasten und schädliche Bodenveränderungen) werden in einem sogenannten Altlastenverdachtsflächenkataster geführt.

Die Böden im Kreisgebiet außerhalb bebauter Ortslagen weisen flächenhaft sowohl aufgrund ihrer Entstehung als auch aufgrund verschiedener Nutzungseinflüsse (Überschwemmungen, Materialaufbringungen) unterschiedliche Gehalte an Schwermetallen und stabilen organischen Schadstoffen auf. Die flächenhafte Verteilung dieser Stoffe im Außenbereich des Kreisgebietes wurde ermittelt und in Form einer digitalen Bodenbelastungskarte aufbereitet. Diese stellt u.a. eine wichtige Grundlage für Planungsentscheidungen und Nutzungsempfehlungen dar.

Zur Information der politischen Gremien und der Öffentlichkeit wird jedes Jahr ein Bodenschutzbericht erstellt, in dem u.a. über die laufenden Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen informiert wird. Zudem besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich z.B. bei Kauf- oder Verkaufsabsichten, im Rahmen von Miet- und Pachtverhältnissen, für Bankbürgschaften oder bei Abschluss von Sachversicherungen Auskünfte bezüglich der vorhandenen Erkenntnisse über Bodenbelastungen einzuholen.

Zum Schutz der Böden vor schädlichen Bodenveränderungen sind im Rahmen des vorsorgenden Bodenschutzes größere Veränderungen der Bodenstruktur sowie das Auf- und Einbringen von Materialien in Böden anzeigepflichtig. Der Einbau von Recyclingmaterial oder von sonstigen verwertbaren Abfällen/ Reststoffen in technischen Bauwerken ( z.B. Straßen- und Wegebefestigungen oder Lärmschutzwälle) bedarf wegen möglicher Auswirkungen auf Böden und das Grundwasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

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