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Kreis Düren

Gewässerausbau

Der Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Der Gewässerausbau bedarf nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer Genehmigung und einer Planfeststellung durch die zuständige Behörde.

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