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Kreis Düren

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Wasserwirtschaft

Europaweit wurden durch die Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Mengen- und Qualitätsstandards für das Grundwasser und oberirdische Gewässer definiert, die bis spätestens 2027 erfüllt sein müssen. Federführend für die Ermittlung des Zustandes und die Planung von Maßnahmen ist die Bezirksregierung Köln. Daten zum Stand der Umsetzung der WRRL in NRW allgemein sowie speziell zu den im Kreis Düren betroffenen Einzugsgebieten der Rur (Maas) und der Erft können im Internet eingesehen werden.

Gerade im Kreis Düren werden wegen des Braunkohleabbaus erhebliche Mengen Grundwasser gefördert, teilweise genutzt oder in oberirdische Gewässer abgeleitet. Um so wichtiger ist die Aufgabe, ansonsten einen weitestgehenden guten, quantitativen und qualitativen Zustand des Grundwassers sicherzustellen. Dies ist auch eine unverzichtbare Forderung der WRRL.

Nicht erst seit Inkrafttreten der WRRL tritt die ökologische Bedeutung von Bächen und Flüssen immer stärker in den Vordergrund. In Zukunft wird es eine wesentliche Aufgabe der Unteren Wasserbehörden sein, für Bäche und Flüsse hinsichtlich der Gewässerqualität einen guten ökologischen und chemischen Zustand (für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer ein gutes ökologisches Potential) zu gewährleisten. Hierzu werden Maßnahmen des Gewässerausbaus und der ökologischen Gewässerunterhaltung notwendig sein. Federführend für die Umsetzung sind hier insbesondere der Wasserverband Eifel- Rur (Öffnet in einem neuen Tab) und der Erftverband (Öffnet in einem neuen Tab).

Nicht zuletzt aufgrund der klimatischen Veränderungen kommt dem Hochwasserschutz eine herausragende Bedeutung zu. Im Vordergrund steht hier die Sicherheit der Menschen sowie der Schutz von Sachgütern. Zu diesem Zweck müssen u.a. Überschwemmungsgebiete erhalten und nach Möglichkeit noch ausgeweitet oder zurück gewonnen werden.

Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Über die Trinkwasserqualität der Wasserwerke und der Eigenentnahmen wacht das Gesundheitsamt des Kreises. Zum Schutz der Wasserwerke bestehen im Kreisgebiet verschiedene Wasserschutzgebiete. Durch die jeweilige Schutzgebietsverordnung wird geregelt, welche Maßnamen und Handlungen in den verschiedenen Zonen verboten oder genehmigungspflichtig sind.

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