Als für den Artenschutz zuständige Behörde (Untere Naturschutzbehörde) hat der Kreis Düren daher nicht nur einheimische Arten, wie z.B. Fledermäuse zu schützen, sondern international auch exotische Tiere und Pflanzen. Rechtsgrundlage ist hier das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen. Bestimmte Arten sind hiernach anzumelden und der rechtmäßige Erwerb nachzuweisen. Bei besonders bedrohten und somit streng geschützten Tier- und Pflanzenarten ist eine sogenannte EU-Bescheinigung (vormals CITES) notwendig. Diese ist bei der Unteren Naturschutzbehörde mit Herkunftsnachweis zu beantragen.
Downloads:
- Bestandsanzeige (Neuanmeldung) für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 BundesartenschutzverordnungPDF-Datei82,91 kB
- Fotodokumentation gem. Art. 66 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006PDF-Datei11,72 kB
- Fotoraster CITESPDF-Datei15,59 kB
- Merkblatt zur Kennzeichnung geschützter ReptilienPDF-Datei1,01 MB
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