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Kreis Düren

Regelbedarfe

Mit dem monatlichen Regelbedarf erhalten Sie einen pauschalisierten Betrag, mit dem Sie alle wiederkehrenden Bedarfe in der täglichen Lebensführung decken müssen. Hierzu gehören insbesondere

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Haushaltsenergie
Regelbedarfe ab 01.01.2023 Betrag
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist 502 €
volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft 451 €
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahren, bei Umzug ohne Zusicherung des kommunalen Trägers (18 – 24 Jahre) 402 €
Kinder im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 – 17 Jahre) 420 €
Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) 348 €
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 – 5 Jahre) 318 €

Rechtsgrundlagen

  • §§ 19, 20 und 23 SGB II

Auskunft

job-com

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©weyo - stock.adobe.com