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Kreis Düren

Unterstützung Heizkostennachforderungen

Die job-com unterstützt bei hohen Heizkostennachforderungen mit Bürgergeld für einen Monat

Die Energiekrise und damit verbundenen Preissteigerungen stellen uns alle vor große Herausforderungen. Viele Menschen haben Angst eine hohe Heizkostennachzahlung nicht begleichen zu können. In dieser Situation möchten wir Sie finanziell unterstützen - auch wenn Sie bisher keine Sozialleistungen bezogen haben. Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Bürgergeld haben. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch wenn Sie berufstätig sind, können Sie aufgrund einer hohen Heizkostennachforderung einen Anspruch auf Bürgergeld für einen Monat haben.
  • Nur Heizkostennachforderungen werden übernommen. Für eine Nachzahlung von Stromkosten können Sie also nur dann Unterstützung erhalten, wenn Sie mit Strom heizen.
  • Sie können Unterstützung sowohl erhalten, wenn Sie einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger haben oder aber Ihre Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin zahlen.
  • Der Antrag muss schriftlich spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitsmonats der Heizkostennachzahlung gestellt werden. 
  • Wenn dringend Heizmaterial wie z.B. Öl oder Holz beschafft werden muss, kann auch ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden.
  • Vor der Beschaffung sollten Sie beim Jobcenter nachfragen, welche Menge angemessen ist. 
Zum Download Klicken.

Prüfung des Anspruchs:

Um feststellen zu können, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft. Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft  für diesen Monat geprüft wird.

Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie den Ausfüllhinweisen am Ende des vereinfachten Antrags auf Bürgergeld (Download rechts) entnehmen.


Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro. 

Zudem werden die vollen Unterkunftskosten berücksichtigt – auch wenn Sie in einer großen und teuren Wohnungen leben. Das gilt auch, wenn Sie in einem Haus wohnen.

Lohnt sich die Antragstellung?

Unter dem nachfolgend genannten Link steht ein Rechner zur Verfügung, mit dem Sie schon vorab einen möglichen Anspruch prüfen können. Der Anspruch ergibt sich jeweils durch Gegenüberstellung des Bedarfs mit dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen. Wenn Sie Unterstützung bei der Begleichung der Heizkostennachforderung begehren, müssen Sie darauf achten, dass sie als Heizkostenbedarf im Antragsmonat sowohl den in diesem Monat anfallenden Heizkostenabschlag zuzüglich der Heizkostennachforderung eingeben.

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden. Wenn Sie Unterstützung für die Begleichung der Heizkostennachzahlung oder für die einmalige Beschaffung von Heizmaterial beantragen möchten, muss der Antrag spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitsmonats der Heizkostennachzahlung gestellt werden. Den Antrag können Sie per Mail an  antragsservice-amt56kreis-duerende zusenden oder auf dem Postweg bzw. persönlich bei der job-com einreichen.

Was sollten Sie dem Antrag beilegen?

Der Antrag sollte nach Möglichkeit vollständig sein. Bei der Beantragung einer einmaligen Unterstützung bitte folgende Unterlagen beilegen: 

  • Kopien der Personalausweise von Ihnen und Ihren Familienangehörigen im Haushalt  
  • Kopien Ihres Mietvertrages und letzten Mieterhöhungsschreiben oder bei Eigentum Nachweise über Schuldzinsen -ohne Tilgungsraten- (Darlehenskontoauszüge),
  • Kopien Ihrer Nebenkostenabrechnung, der Jahresverbrauchsabrechnung oder die Rechnung für Heizmaterial,
  • Nachweise über alle Einkünfte von Ihnen und Ihren im Haushalt lebenden Familienangehörigen.

Wie schnell wird durch das Jobcenter über einen Antrag entschieden?

Alle Mitarbeitenden der job-com sind selbstverständlich bemüht Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Hierbei können Sie uns unterstützen, indem Sie Ihren Antrag vollständig ausfüllen und möglichst gleich alle entscheidungsrelevanten Unterlagen beifügen. Dennoch kann es wegen des krisenbedingten hohen Antragsaufkommens mitunter zu Verzögerungen kommen. Damit wir uns ganz auf die Antragsbearbeitung konzentrieren können, bitten wir Sie von Sachstandsnachfragen Abstand zu nehmen. 

Haben Sie weitere Fragen?

Dann können Sie sich zu unseren üblichen Servicezeiten (montags – donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr) an unseren beiden Standorten unverbindlich beraten lassen:

Standort Düren 

Frau Jasmin Jansen: 02421/22 156 23 11

Frau Claudia Nölp: 02421/22 156 23 10

Herr Dimitri Repp: 02421/22 156 23 12

Standort Jülich 

Herr Rolf Hostenbach: 02421/22 156 21 10

Frau Susanna Dolfen: 02421/22 156 21 11

oder per E-Mail  antragsservice-amt56kreis-duerende

Kontakt

job-com

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Bildnachweise

  • Andrey Popov
  • job-com