Förderung nach § 16f SGB II
- Übernahme benachteiligter junger Erwachsener in ein Ausbildungsverhältnis.
- Förderung in Höhe von insgesamt 5.000 €.
Die job-com fördert betriebliche Ausbildungsverhältnisse für Menschen mit Wohnsitz im Kreis Düren, die am Ausbildungsmarkt als benachteiligt gelten.
Benachteiligte Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber im Sinne von §16f (2) SGB II sind Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist.
Benachteiligte Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber sind insbesondere Personen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Bewerberinnen und Bewerber mit sozialen, gesundheitlichen bzw. körperlichen Problemen oder Lernbeeinträchtigungen,
- Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulabschluss,
- Bewerberinnen und Bewerber, die bzw. der im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen hat,
- Ausbildungsabbrecher,
- Bewerberinnen und Bewerber mit einfachem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9),
- Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz durch Insolvenz, Betriebsstilllegung oder Wegfall der Ausbildungsberechtigung verloren hat,
- Hauptschülerinnen und -schüler und Förderschülerinnen und -schüler oder Bewerberinnen und Bewerber, die bzw. der an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilgenommen und/ oder sich in den Vorjahren vergeblich um einen Ausbildungsplatz beworben hat,
- Schulabgänger des laufenden Jahres, der bis zum 30.09. des gleichen Jahres noch nicht in eine betriebliche Ausbildung eingemündet ist.
Antragsberechtigt sind ausbildungsberechtigte und ausbildungserfahrene Unternehmen aller Branchen.
Förderfähig sind nur Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz.