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Kreis Düren

Erwerbsfähigkeit

Sie gelten als erwerbsfähig, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können. Sollten Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit dazu nicht in der Lage sein oder Zweifel an Ihrer Erwerbsfähigkeit haben, teilen Sie dies bitte Ihrer Ansprechperson im Fallmanagement oder der Arbeitsvermittlung (Personalvermittlung) mit. Gegebenenfalls werden dann weitere Schritte eingeleitet (z.B. die Einschaltung des amtsärztlichen Dienstes). Sollten Sie aus anderen Gründen (z.B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit) vorübergehend nicht erwerbstätig sein können, gelten Sie trotzdem weiter als grundsätzlich erwerbsfähig.

Erläuterungen und Hinweise