Inhalt anspringen

Kreis Düren

Geldauszahlung

Leistungen zur Grundsicherung werden in der Regel kostenfrei auf Ihr Konto bei einem Geldinstitut in der Bundesrepublik Deutschland überwiesen. Um Ihre Leistungen von uns überwiesen zu bekommen, müssen Sie selbst Kontoinhaber/-in oder bei einem gemeinsamen Konto Mitinhaber/-in sein. Auszahlungen von Leistungen per Scheck sind gebührenpflichtig.

Erläuterungen und Hinweise