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Kreis Düren

Haushaltsgemeinschaft

Zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Beziehungen. Bei einer reinen Wohngemeinschaft muss bei der Antragstellung im Formular lediglich der Mietanteil des/der Mitbewohners/-in genannt werden. In einer Wohngemeinschaft können theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften bestehen, wie es Mitglieder in der Wohngemeinschaft gibt.

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