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Kreis Düren

Leistungsanspruch

Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Ausländern muss zusätzlich die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können. Bürgergeld können auch Personen wie beispielsweise Angehörige bekommen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Keine Leistungen erhalten Personen, die eine Vollrente wegen Alters oder Knappschaftsausgleichsleistungen beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung wie zum Beispiel einem Krankenhaus untergebracht sind. Auch Auszubildende, Schüler und Studenten bekommen in der Regel keine Leistungen. 

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