Förderung nach § 16f SGB II
- Umwandlung eines Minijobs (geringfügige Beschäftigung) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
- Förderung bis zu 3.000 €.
Die Prämie für die Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse hilft!
Viele Empfänger von Arbeitslosengeld II haben Minijobs und sind daher trotzdem auf zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Umwandlungsprämie der job-com soll Arbeitgeber dazu motivieren, einen Mini-Job in ein sozialversicherungspflichtiges und möglichst unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln und dies tariflich oder ortsüblich zu vergüten.
Ziel der Förderung ist es, die Beschäftigungssituation im Kreis Düren zu verbessern und die Hilfebedürftigkeit der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II zu verringern oder zu beenden. Gefördert wird die Umwandlung geringfügiger Beschäftigung von Personen, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis tätig sind und deren geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mindestens drei Monate bestanden hat und in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden je Woche beim selben Arbeitgeber wechseln und dieses unbefristet oder mindestens auf 12 Monate befristet ist.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen, die erwerbsfähige Hilfebedürftige aus dem Kreis Düren geringfügig beschäftigen. Eine Förderung für die Beschäftigung von Ehegatten, Verwandten oder Verschwägerten des Arbeitgebers ist ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung:
Bruttoverdienst nach Umwandlung | Förderhöhe |
600,00 bis 750,00 Euro | 1.000 Euro |
750,01 bis 1.100,00 Euro | 2.000 Euro |
Ab 1.100,01 Euro | 3.000 Euro |