Förderung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 54a SGB III.
- Einstellung junger Erwachsener in ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum mit der Perspektive der Aufnahme einer Ausbildung.
- Dauer mindestens vier Monate, maximal ein Jahr.
- Förderung von 418 € im Monat.
Mit einem solchen Langzeitpraktikum haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Jugendliche, die schon länger eine Ausbildungsstelle suchen, vor dem offiziellen Ausbildungsbeginn kennenzulernen und zu erproben. Die Ausbildungssuchenden können während des Praktikums herausfinden, ob ihre Berufswahl die richtige ist. Das vom Arbeitgeber zu zahlende Entgelt wird für die Dauer des Praktikums mit einen Zuschuss in Höhe von 418 Euro zuzüglich eines pauschalisierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag unterstützt.