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Kreis Düren

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Minijob

Definition und Arten

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Minijobber:innen können im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein.

Man unterscheidet zwei Arten von Minijobs:

  1. Geringfügig entlohnte Minijobs sind auf eine bestimmte Verdienstgrenze begrenzt.
  2. Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt.

Für beide Minijob-Arten gelten eigene Regelungen.

Erläuterungen und Hinweise