Begriffe der Schutzgebiete kurz erklärt
Landschaftsplanung - Was ist das?
Ein Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege unserer Natur und Landschaft. Als Träger der Landschaftsplanung stellen die Kreise und kreisfreien Städte für ihr Gebiet Landschaftspläne auf. Dabei müssen die Ziele der Raumordnung beachtet werden. Die Pläne werden nach einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren durch den Kreistag als Satzung erlassen.
Der Geltungsbereich eines Landschaftsplanes umfasst den baulichen Außenbereich, das heißt alle Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und Satzungen.
Aufbau und Inhalt der Landschaftspläne
In Aufstellung befindliche Landschaftspläne
Rechtskräftige Landschaftspläne
Ordnungsbehördliche Verordnungen
Erholungs- und Freizeitnutzung
Kontakt
Umweltamt
Ort
Zeiten
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Lothar Gerhards
Sachbearbeitung
Ort
Zeiten
Kontakt