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Kreis Düren

3-G-Regel in den Gebäuden der Kreisverwaltung

In den Verwaltungsgebäuden des Kreises Düren sowie in seiner Geschäftsstelle in Jülich gilt ab Montag, 6. Dezember, die 3-G-Regel für den Publikumsverkehr.

Reaktion auf Infektionszahlen

Damit reagiert der Kreis Düren auf die weiter steigenden Infektionszahlen. Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden wird der 3-G-Nachweis im Eingangsbereich kontrolliert. Wer Termine in den Kreishäusern wahrnimmt, wird gebeten, den Nachweis über eine Genesung, Impfung oder einen zertifizierten Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, zu erbringen. In den Gebäuden der Kreisverwaltung gilt ergänzend die Maskenpflicht.

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